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Alle fürchten Risiken, MEBS (ver)meidet sie

Drei Billionen Euro betragen laut IWF (Internationaler Währungsfonds) die globalen Verluste der Finanz- und Wirtschaftskrise, die keineswegs als überstanden gelten kann. Grundlegende Kursänderungen der Banken, die mit unseren Steuern gerettet wurden, sind nicht zu erkennen. Die verantwortlichen Top-Manager befinden sich auf freiem Fuß, nicht selten mit Millionenabfindungen lediglich aus dem Fokus der Öffentlichkeit genommen. Fazit: Es bestehen für Anleger auch weiterhin nicht unerhebliche Investitions-Risiken. Die Antwort des Gesetzgebers, der die Anleger umfassend schützen wollte: Im Rahmen der Anlage-Beratung muss jetzt der Berater – gesetzlich verpflichtend – die Risikofähigkeit und Risikobereitschaft seines Kunden ermitteln. Genaue Definitionen des Gesetzgebers gibt es dazu allerdings nicht.

Freitag, 31. Januar 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

Verluste, bis hin zu Totalverlusten, werden auch künftig nicht auszuschließen sein. Es gibt kaum Investitionen, die nicht auch mit gewissen Risiken verbunden wären. Anleger sollten deshalb kritischer hinsehen, genauer nachfragen und nicht investieren, wenn sie das Investment nicht verstehen und dessen Risiko nicht einschätzen können. Auf diese Weise werden dubiose Investitionsangebote weniger Chancen am Markt haben. Und insbesondere bei Angeboten der Banken gilt es, dem Bankberater nicht (mehr) blind zu vertrauen.

Die gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz der Anleger schützen vor allem die Berater!

Nach § 31 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) müssen Anlageberater von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (i.d.R. also Banken) sicherstellen, dass die Anlagerisiken für den Kunden finanziell tragbar sind und er diese verstehen kann. Für den gewerblich tätigen (freien) Vermittler schreibt § 16 Abs. 1 FinVermV (Finanzanlagenvermittlungsverordnung) eine vergleichbare Vermittlung vor. Handelt der Berater nicht nach den gesetzlichen Vorschriften, kann er sowohl zivil- als auch aufsichtsrechtlich belangt werden. Zur Risikoklassifizierung stehen allerdings keine einheitlichen, vom Gesetzgeber klar definierten Kriterien zur Verfügung. Oft wird nach Risikoklassen (1 = geringes Risiko bis 5 = hohes Risiko) unterschieden, die für Investmentfonds entwickelt wurden, die aber nicht zu allen Anlageformen – wie z. B. geschlossene Beteiligungen – passen. Die Beratungsergebnisse müssen in Beratungsprotokollen, ebenfalls gesetzlich verpflichtend, festgehalten werden. Hat der Kunde das Protokoll unterschrieben, ist der Berater vor Haftungsansprüchen weitgehend sicher. Der Kunde bleibt mit den Risiken der Anlage auch künftig alleine!

Vorsicht bei hohen Renditeversprechen! Allerdings sind attraktive Renditen nicht in jedem Fall ein Indikator für hohe Risiken, genauso wenig, wie geringe Renditen grundsätzlich vor Verlusten schützen!

MEBS-Fonds investieren immer sicherheitsorientiert!

Bevor nicht verschiedene klar definierte Sicherheitselemente erfüllt werden, nehmen MEBS-Fonds keine Investitionen vor. Das Erwirtschaften hoher Renditen bei vergleichsweise geringen Risiken ist für MEBS-Investitionen deshalb möglich, weil immer zu Beginn der Wertschöpfungskette investiert wird. Hier sind bekanntlich die Renditechancen am höchsten und die Risiken überschaubar.

Nehmen Sie sich mehr Zeit für Ihre nächste Investition. Nehmen Sie an einer der kommenden MEBS-Online-Präsentationen teil und stellen Sie live Ihre Fragen, bis Sie alles verstanden haben!

Unsere Partner und wir beraten Sie gerne, natürlich auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – ein qualifizierter MEBS-Berater sitzt garantiert auch in Ihrer Nähe!

Seien Sie kritisch und investieren Sie künftig erfolgreich!

Bis bald, wir freuen uns auf Sie,

Ihr Middle East Best Select-Team

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