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Die Steuerkanzlei der MEBS 1- und MEBS 3-Fonds informiert die Anleger

Bei den beiden Gesellschaften, Middle East Best Select GmbH & Co. KG (MEBS 1) und Middle East Best Select GmbH & Co. Dritte KG (MEBS 3) wurden durch das Betriebsstätten-Finanzamt in Bremen für verschiedene Veranlagungs-Zeiträume Betriebsprüfungen durchgeführt. Die Anleger erhalten nun korrigierte Steuerbescheide.

Donnerstag, 21. Dezember 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei den beiden Gesellschaften, Middle East Best Select GmbH & Co. KG (MEBS 1) und Middle East Best Select GmbH & Co. Dritte KG wurden durch das Betriebsstätten-Finanzamt in Bremen für verschiedene Veranlagungs-Zeiträume Betriebsprüfungen durchgeführt. Die Anleger erhalten nun korrigierte Steuerbescheide.

Damit Sie in der Lage sind, eventuell auftauchende Fragen Ihrer Kunden beantworten zu können, finden Sie hierzu die Erläuterungen, die heute postalisch an die Anleger verschickt werden.

Für Ihre Fragen steht unsere Steuerkanzlei INTEGRA in München unter +49 89 458580-15 werktags von 9 bis 13 Uhr gerne zur Verfügung. Sie können Ihre Anfragen auch per eMail an anleger@integra.gmbh senden.

HIER finden sie die Originalschreiben der INTEGRA an die MEBS 1- und MEBS 3-Anleger.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr MEBS Info-Team