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MEBS 1 | Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde abgewiesen

Mit Beschluss des Amtsgerichts Bremen, Insolvenzgericht, wurde der Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss wurde mit Ablauf des 24. April 2019 rechtskräftig.

Freitag, 26. April 2019

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Vertriebspartner,
mit diesem Schreiben informieren wir die Anleger des MEBS 1 über den aktuellen Beschluss des Amtsgerichts Bremen.

Nachdem dieser Gerichtsbeschluss am 24. April 2019 rechtskräftig wurde, sind wir beauftragt und in die Lage versetzt worden, das Steuer wieder selbst in die Hand nehmen zu können. Es sind bereits alle notwendigen Maßnahmen von uns eingeleitet worden, die verbliebenen Assets des Fonds schnellstmöglich zu realisieren.

Unser vornehmliches Ziel ist es, nach besten Kräften dafür Sorge zu tragen, dass Verluste für die Anleger des Fonds vermieden – und im Idealfall – positive Renditen doch noch erwirtschaftet werden können.
Wir halten Sie über den weiteren Fortschritt informiert.

Heinz-G. Wülfrath

Geschäftsführer

Middle East Best Select Verwaltungs GmbH