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Versand des MEBS 1-Geschäftsberichts 2013

Am Freitag, den 03. Oktober 2014, versendet der Treuhänder der Middle East Best Select GmbH & Co. KG (MEBS 1) den Geschäftsbericht 2013 mit dem testierten Jahresabschluss 2013 und der steuerlichen Ergebnismitteilung 2013 an die MEBS 1-Kommanditisten. Gleichzeitig wird die Gesellschafterversammlung 2014 im schriftlichen Beschlussverfahren durchgeführt. mehr …

MEBS Geschäftsberichte für 2013 werden an die Anleger verschickt

Am Freitag, den 12. September 2014, versendet der Treuhänder der MEBS-Fonds die Geschäftsberichte 2013 mit den testierten Jahresabschlüssen sowie den steuerlichen Ergebnismitteilungen 2013 an die Kommanditisten von MEBS 2, MEBS 3 und MEBS 4. Gleichzeitig werden die Gesellschafterversammlungen im schriftlichen Beschlussverfahren durchgeführt. Alle Fonds liegen im oder über Plan. mehr …

MEBS 4 | Beitritt noch bis zum 21. Juli 2014 möglich

„Wir sind Weltmeister“

Glückwunsch an das deutsche Team!

Jetzt ist aber die Zeit gekommen, auch wieder an andere wichtige Dinge des Alltags zu denken! Zum Beispiel an solide Sachwert-Anlagen zur sicheren Vermehrung des eigenen Vermögens.

Sie haben nur noch maximal eine Woche (bis zum 21. Juli) Zeit, sich am erfolgreichen MEBS-Investitionsmodell zu beteiligen, das attraktive Renditen mit werthaltigen Sicherheitselementen verbindet. MEBS-Fonds erschließen einen privilegierten Zugang zu lukrativen Investitionen am Anfang der Wertschöpfungskette in der Golf- und MENA-Region, die deutschen Anlegern sonst nicht zugänglich sind. mehr …

MEBS-Vertriebspartner als ‚Co-Entwickler‘ für künftige MEBS-Fonds nach neuem KAGB

Berater und Vermittler von geschlossenen Beteiligungen, die seit dem 22. Juli 2013 Alternative Investment Fonds, kurz AIF heißen, haben oft die Bitte an uns herangetragen, bei der Entwicklung von neuen Produkten mit einbezogen zu werden. Klares Ziel sind dabei praxisnahe Produktlösungen, die von Anlegern auch tatsächlich gewünscht und nachgefragt werden. Bei der Entwicklung der nächsten, KAGB-konformen MEBS Produktgeneration, kommen wir dieser Bitte nach und haben den gemeinsamen Dialog bereits begonnen. mehr …

MEBS 4 | besonders erfolgreich während der Fußball-WM

Obwohl viele zurzeit nur Fußball im Kopf haben und mit der deutschen Nationalmannschaft von Spiel zu Spiel fiebern, steigen die MEBS 4-Umsätze stetig.

Vielen Dank!

Wer vor dem Finalspiel am 13. Juli 2014 keine Zeit mehr finden sollte, sich an MEBS 4 zu beteiligen, dem bleibt dann nach der WM immer noch eine Woche, bevor am 21. Juli 2014 MEBS 4 endgültig geschlossen wird. mehr …

MEBS 4 | Wichtige Informationen zur Abwicklung | Fondsschließung am 21. Juli 2014

Am 13. Juni 2014 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ in Kraft getreten, das weitreichende Änderungen im Bereich der Verbraucherrechte und insbesondere im Hinblick auf die Verbraucher-Widerrufsrechte mit sich bringt. Außerdem gibt es einen 2. Nachtrag zum Verkaufsprospekt und wurde das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) aktualisiert. Deshalb bitten wir Sie, bei der Abwicklung von MEBS 4-Umsätzen AB SOFORT die folgenden Hinweise zu beachten. mehr …

MEBS | KAGB-konforme MEBS-Erfolgs-Story geht nahtlos weiter

In konsequenter Umsetzung der europäischen Vorgaben für die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) läuft am 21. Juli 2014 die einjährige Übergangsfrist des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) als umfassende Kodifizierung des nationalen Investmentrechts aus. Geschlossene Fonds gehören dann nicht mehr zum sogenannten grauen Kapitalanlagemarkt, sondern heißen jetzt Alternative Investmentfonds (AIF) und unterliegen der strengen Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei AIF`s handelt es sich um geschlossene Investmentvermögen und Organismen für die gemeinschaftliche Anlage in Sachwerte (OGAS). Fondsanbieter sind nunmehr von der BaFin beaufsichtigte Kapitalanlagegesellschaften (KVG), die das Anlagevermögen verwalten. mehr …

MEBS 4 | Wichtige Neuregelungen zur Widerrufsbelehrung und den Verbraucher-Informationen

Am 13. Juni 2014 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ in Kraft, das weitreichende Änderungen im Bereich der Verbraucherrechte und insbesondere im Hinblick auf die Verbraucher-Widerrufsrechte mit sich bringt. Die entsprechenden Regelungen im BGB wie auch im dazugehörigen Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) sind in weiten Teilen neu gefasst worden. mehr …

ERINNERUNG | Einladung zu den MEBS-Erfolgs-Workshops im Juni

Erfolg ist das positive Resultat persönlichen Handelns -und deshalb planbar. Erfolg verspricht nur ein Angebot mit werthaltigen Sicherheitselementen und Alleinstellungsmerkmalen – und nicht eine fantastische Verkaufs-Story, die falsche Erwartungen weckt!

Wer sich für die Realisierung eines Erfolgskonzepts entscheidet, braucht vor allem eine Vorstellung, was er eigentlich verkaufen und welche Umsätze er damit erzielen will. Danach ist zu überlegen, welche Produkte am besten zu diesem Konzept passen. Überlegen Sie sorgfältig, wie Sie sich vom Wettbewerb unterscheiden wollen, wo Ihre Stärken liegen und welche Kunden Sie ansprechen können. MEBS Fonds bieten eine große Anzahl wichtiger Alleinstellungsmerkmale (USPs | Unique Selling Points), die sich deutlich von Wettbewerbsangeboten abheben und damit erhebliche Kundenvorteile bieten. mehr …

MEBS 3 | Ausschüttung über 10% erfolgt am 3. Juni 2014

Die MEBS Fonds-Investitionen in verschiedene Gesellschaften zur Projektentwicklung von Photovoltaik-Kraftwerken in der MENA-Region verfügen über ein erfreuliches Renditepotenzial. Nachdem MEBS 1 ein Solarinvestment bereits nach 30 Monaten mit einer Gesamtrendite von über 175% (!) an die Anleger zurückzahlen konnte, erhalten die MEBS 3-Anleger jetzt eine Ausschüttung aus erwirtschaftetem Zwischengewinn einer Solar-Investition. mehr …