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Versand des MEBS 1-Geschäftsberichts 2013

Am Freitag, den 03. Oktober 2014, versendet der Treuhänder der Middle East Best Select GmbH & Co. KG (MEBS 1) den Geschäftsbericht 2013 mit dem testierten Jahresabschluss 2013 und der steuerlichen Ergebnismitteilung 2013 an die MEBS 1-Kommanditisten. Gleichzeitig wird die Gesellschafterversammlung 2014 im schriftlichen Beschlussverfahren durchgeführt. mehr …

MEBS Geschäftsberichte für 2013 werden an die Anleger verschickt

Am Freitag, den 12. September 2014, versendet der Treuhänder der MEBS-Fonds die Geschäftsberichte 2013 mit den testierten Jahresabschlüssen sowie den steuerlichen Ergebnismitteilungen 2013 an die Kommanditisten von MEBS 2, MEBS 3 und MEBS 4. Gleichzeitig werden die Gesellschafterversammlungen im schriftlichen Beschlussverfahren durchgeführt. Alle Fonds liegen im oder über Plan. mehr …

MEBS-Vertriebspartner als ‚Co-Entwickler‘ für künftige MEBS-Fonds nach neuem KAGB

Berater und Vermittler von geschlossenen Beteiligungen, die seit dem 22. Juli 2013 Alternative Investment Fonds, kurz AIF heißen, haben oft die Bitte an uns herangetragen, bei der Entwicklung von neuen Produkten mit einbezogen zu werden. Klares Ziel sind dabei praxisnahe Produktlösungen, die von Anlegern auch tatsächlich gewünscht und nachgefragt werden. Bei der Entwicklung der nächsten, KAGB-konformen MEBS Produktgeneration, kommen wir dieser Bitte nach und haben den gemeinsamen Dialog bereits begonnen. mehr …

MEBS 4 | Wichtige Informationen zur Abwicklung | Fondsschließung am 21. Juli 2014

Am 13. Juni 2014 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ in Kraft getreten, das weitreichende Änderungen im Bereich der Verbraucherrechte und insbesondere im Hinblick auf die Verbraucher-Widerrufsrechte mit sich bringt. Außerdem gibt es einen 2. Nachtrag zum Verkaufsprospekt und wurde das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) aktualisiert. Deshalb bitten wir Sie, bei der Abwicklung von MEBS 4-Umsätzen AB SOFORT die folgenden Hinweise zu beachten. mehr …

MEBS 4 | Wichtige Neuregelungen zur Widerrufsbelehrung und den Verbraucher-Informationen

Am 13. Juni 2014 tritt das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung“ in Kraft, das weitreichende Änderungen im Bereich der Verbraucherrechte und insbesondere im Hinblick auf die Verbraucher-Widerrufsrechte mit sich bringt. Die entsprechenden Regelungen im BGB wie auch im dazugehörigen Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) sind in weiten Teilen neu gefasst worden. mehr …

ERINNERUNG | Einladung zu den MEBS-Erfolgs-Workshops im Juni

Erfolg ist das positive Resultat persönlichen Handelns -und deshalb planbar. Erfolg verspricht nur ein Angebot mit werthaltigen Sicherheitselementen und Alleinstellungsmerkmalen – und nicht eine fantastische Verkaufs-Story, die falsche Erwartungen weckt!

Wer sich für die Realisierung eines Erfolgskonzepts entscheidet, braucht vor allem eine Vorstellung, was er eigentlich verkaufen und welche Umsätze er damit erzielen will. Danach ist zu überlegen, welche Produkte am besten zu diesem Konzept passen. Überlegen Sie sorgfältig, wie Sie sich vom Wettbewerb unterscheiden wollen, wo Ihre Stärken liegen und welche Kunden Sie ansprechen können. MEBS Fonds bieten eine große Anzahl wichtiger Alleinstellungsmerkmale (USPs | Unique Selling Points), die sich deutlich von Wettbewerbsangeboten abheben und damit erhebliche Kundenvorteile bieten. mehr …